Für alle Apotheken mit elektronischen Kassensystemen besteht Handlungsbedarf. Denn die über § 146a Abs. 4 Abgabenordnung (AO) bestehende, aber bisher ausgesetzte Meldepflicht für elektronische Aufzeichnungssysteme greift nun ab dem 01.01.2025. Aufgrund einer neuen Übergangsregelung bleibt für die verpflichtende Meldung immerhin noch Zeit bis zum 31.07.2025. Viel Zeit ist das allerdings nicht. AH beleuchtet deshalb die Details und zeigt, was Apotheken jetzt tun müssen.
Die Rechengrößen und Grenzwerte in der Sozialversicherung haben sich auch 2025 geändert. Alle praxisrelevanten Eckdaten finden Sie unter der Abruf-Nr. 50274039 .
Clevere Steuerzahler nutzen für die Zahlung der jeden Monat fälligen Lohnsteuer die dreitägige gesetzliche Schonfrist. Bei den Sozialversicherungsbeiträgen geht das nicht. Diese müssen am drittletzten ...
Einen Tag nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat am 20.12.2024 dem Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG) zugestimmt. Das Gesetz enthält einen Maßnahmenkatalog, um die Einkommensteuer für die Veranlagungszeiträume 2025 und 2026 anzupassen.
Viermal jährlich geben das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) das Bulletin zur Arzneimittelsicherheit heraus. Mit dem Bulletin informieren beide ...
Die Finanzverwaltung hat die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2023 und die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2024 bekanntgegeben (Bundesfinanzministerium [BMF], Schreiben vom 17.09.2024, Az.
Auch wenn es in der Politik alles andere als rund läuft, wurde im November das Jahressteuergesetz 2024 verabschiedet. Dieses enthält nicht nur über 130 Einzelmaßnahmen, sondern betrifft an mehreren Stellen auch die ...