Aufwendungen für Krankheitskosten sind nur als außergewöhnliche Belastung abziehbar, wenn gewisse Nachweiserfordernisse erfüllt sind. Das Bundesfinanzministerium (BMF, Schreiben vom 26.11.2024, Az. IV C 3 - S 2284/20/10002 :005, Abruf-Nr. 245210 ) hat nun dargelegt, wie der Nachweis ab dem Veranlagungszeitraum 2024 zu führen ist.
Für alle Apotheken mit elektronischen Kassensystemen besteht Handlungsbedarf. Denn die über § 146a Abs. 4 Abgabenordnung (AO) bestehende, aber bisher ausgesetzte Meldepflicht für elektronische Aufzeichnungssysteme ...
Die Rechengrößen und Grenzwerte in der Sozialversicherung haben sich auch 2025 geändert. Alle praxisrelevanten Eckdaten finden Sie unter der Abruf-Nr. 50274039 .
Clevere Steuerzahler nutzen für die Zahlung der jeden Monat fälligen Lohnsteuer die dreitägige gesetzliche Schonfrist. Bei den Sozialversicherungsbeiträgen geht das nicht. Diese müssen am drittletzten Bankarbeitstag bezahlt sein. Damit Sie alle Termine 2025 im Blick haben, hat „AH Apotheke heute“ diese zusammen mit den zulässigen Schonfristen für Sie übersichtlich in einem Steuerkalender zusammengefasst.
Einen Tag nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat am 20.12.2024 dem Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG) zugestimmt. Das Gesetz enthält einen Maßnahmenkatalog, um die Einkommensteuer für die Veranlagungszeiträume ...
Viermal jährlich geben das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) das Bulletin zur Arzneimittelsicherheit heraus. Mit dem Bulletin informieren beide ...
Die Finanzverwaltung hat die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2023 und die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2024 bekanntgegeben (Bundesfinanzministerium [BMF], Schreiben vom 17.09.2024, Az. V D 3 - S 1544/19/10001 :011, Abruf-Nr. 243895 ).