19.12.2024 · Nachricht · Arzneimittelversorgung
Viermal jährlich geben das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) das Bulletin zur Arzneimittelsicherheit heraus. Mit dem Bulletin informieren beide Bundesoberbehörden zu aktuellen Aspekten der Risikobewertung von Arzneimitteln. Das Ziel besteht darin, die Kommunikation möglicher Risiken von Arzneimitteln zu verbessern und die Bedeutung der Überwachung vor und nach der Zulassung (Pharmakovigilanz) in den Blickpunkt zu rücken.
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12.12.2024 · Nachricht · Betriebsprüfung
Die Finanzverwaltung hat die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2023 und die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2024 bekanntgegeben (Bundesfinanzministerium [BMF], Schreiben vom 17.09.2024, Az.
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09.12.2024 · Fachbeitrag ·
Gesetzgebung
Auch wenn es in der Politik alles andere als rund läuft, wurde im November das Jahressteuergesetz 2024 verabschiedet. Dieses enthält nicht nur über 130 Einzelmaßnahmen, sondern betrifft an mehreren Stellen auch die ...
14.11.2024 · Fachbeitrag ·
Kommunikation mit dem Finanzamt
Seit diesem Monat wird die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) stufenweise durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben. Doch um was für eine Nummer handelt es sich genau? Wozu dient sie? Wie ist sie aufgebaut? AH macht Sie mit den wichtigsten Details zur W-IdNr. vertraut.
18.10.2024 · Fachbeitrag ·
Elektronische Kassenführung
Nach § 146a Abgabenordnung (AO) müssen bestimmte elektronische Aufzeichnungssysteme (insbesondere elektronische Kassensysteme und Registrierkassen) seit dem 01.01.2020 über eine zertifizierte technische ...
07.10.2024 · Fachbeitrag ·
E-Rechnung
Für einen nicht unerheblichen Bereich seiner Umsätze stellt der Apotheker Rechnungen in Papierform aus. Und auch Eingangsrechnungen kommen in der Apotheke meistens in Papierform oder per E-Mail als PDF an.
20.09.2024 · Fachbeitrag ·
Bilanzierung
Viele Apotheker betreiben ihre Apotheke in gemieteten Räumen, die sie an die individuellen betrieblichen Zwecke anpassen. Allerdings muss bei Beendigung des Mietverhältnisses regelmäßig ein Rückbau in den vorherigen Zustand erfolgen – und das kostet Geld. Der Vorteil ist: Der künftige Aufwand ist bereits jetzt ratierlich über eine Rückstellung gewinnmindernd abzugsfähig. Das schafft Liquiditäts- und Zinsvorteile. AH zeigt, wie die Rückstellung gebildet wird.