· Fachbeitrag · Akkreditierung
Präqualifizierung kompakt: So weisen Apotheken ihre Fachkunde und Leistungsfähigkeit nach
von Apothekerin Anja Hapka, Essen
| Definitionsgemäß handelt es sich bei einer Präqualifizierung um eine vorwettbewerbliche Eignungsprüfung, bei der potenzielle Lieferanten nach speziellen Vorgaben unabhängig von einer konkreten Ausschreibung ihre Fachkunde und Leistungsfähigkeit vorab nachweisen. AH fasst für Sie zusammen, was das in der Praxis für Apotheken bedeutet. |
Der gesetzliche Hintergrund
Apotheken benötigen generell eine Präqualifizierung nach § 126 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) V für die Abgabe von Hilfsmitteln. Dort ist geregelt, dass Vertragspartner der Krankenkassen nur Leistungserbringer sein können, die die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel erfüllen. Weiter heißt es, dass die Leistungserbringer einen Nachweis in Form eines Zertifikats von einer geeigneten, unabhängigen Stelle (sogenannte Präqualifizierungsstelle) führen müssen. Der Erwerb einer Präqualifizierung bestätigt somit von unabhängiger Stelle das tatsächliche Vorliegen der geforderten Voraussetzungen für die Hilfsmittelabgabe. Apotheken können sich beim Beantragen der Präqualifizierung auf bestimmte Versorgungsbereiche beschränken. Eine Übersicht über die möglichen Versorgungsbereiche finden Sie unter iww.de/s6031. Die Erteilung einer Präqualifizierung ist stets kostenpflichtig.
Akkreditierte Präqualifizierungsstellen
Die nationale Akkreditierungsstelle der Bundesrepublik Deutschland ist die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) mit Sitz in Berlin. Diese wiederum akkreditiert geeignete Präqualifizierungsstellen, die die personellen, technischen und normativen Voraussetzungen erfüllen und die Präqualifizierungsverfahren bundesweit nach Maßgabe der Empfehlungen von § 126 Abs. 1 S. 3 SGB V sachgerecht durchführen. Die bekannteste Präqualifizierungsstelle für Apotheken ist die Agentur für Präqualifizierung GmbH in Eschborn, kurz AfP.
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