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Verfassungsrechtliche Bedenken: Die Null-Retax-Urteile schränken die Berufsfreiheit der Apotheker ein
| Das Bundessozialgericht (BSG) hat nur den Kassen, nicht aber auch den Apothekern einen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch zugestanden, wenn ein Apotheker unter Missachtung des sich aus § 129 Abs. 1 Satz 3 Sozialgesetzbuch (SGB) V ergebenden Vorrangs rabattbegünstigter Arzneimittel das vertragsärztlich verordnete Arzneimittel nicht durch ein Rabattarzneimittel ersetzt (Urteile vom 2.7.2013, Az. B 1 KR 49/12 R und B 1 KR 5/13, „CT-Retax-Kompass“ Nr. 8/2013 und „CT-Retax-Kompass“ Nr. 3/2014 ). Die Richtersprüche stellen einen Eingriff in die freie Berufsausübung der Apotheker dar. Die Einzelheiten dazu lesen Sie in der aktuellen Ausgabe des „CT-Retax-Kompass“. |
(Pressemitteilung von „CT-Retax-Kompass“ vom 24. März 2014)
Quelle: ID 42546441