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  • · Nachricht · Aktuelle Stichprobe

    Stichprobe bei Versandapotheken: große Gebinde nicht immer günstiger

    | Bei Preisangaben von Internetapotheken mangelt es oft an Transparenz. So fehlt bei Kapseln, Ampullen und Tabletten meist ein Grundpreis für die verschiedenen Packungsgrößen. Ein Manko, weil kleine Gebinde durchaus mal verhältnismäßig billiger sind als große. Wer da den Dreisatz nicht beherrscht, zahlt schnell drauf. Das zeigte eine Stichprobe der Verbraucherzentrale NRW in zehn großen Online-Apotheken. |

     

    Die Verbraucherzentrale NRW wollte wissen, wie es Versandapotheken mit der Grundpreis-Auszeichnung ihrer Artikel halten. Schließlich erreichten sie mit dem „Kracher der Woche“, mit dem „Klick des Tages“ laut Verband rund 31 Mio. Kunden im letzten Jahr. Die Tester besuchten stichprobenartig zehn große Anbieter.

     

    Die gute Nachricht: Alle Apotheken erfüllten ihre gesetzlichen Vorgaben beim Grundpreis. Bei jeweils zehn Angeboten pro Versender waren Sprays, Gels und Salben, Pülverchen und Flüssigkeiten korrekt ausgezeichnet.

     

    Die schlechte Nachricht: Deutlich schwieriger war der Preisvergleich hingegen bei Ampullen, Kapseln und Tabletten. Diese werden in unterschiedlichen Stückzahlen verkauft. Doch hier ist die Angabe des Grundpreises gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Folge: Lediglich drei Online-Apotheken (Medipolis, MedPex und Versandapotheke) offerierten ihren Kunden den Service freiwillig - und versahen auch ihre Pillenpackungen mit einem Grundpreis. Für Kunden ist das ein Pluspunkt bei der Entscheidung, ob sie ein 120er- oder ein 200er-Tablettengebinde ordern sollen. Denn paradoxerweise ist groß nicht immer günstiger pro Stück als klein.

     

    Quelle

    • Verbraucherzentrale NRW
    Quelle: ID 44619839