· Nachricht · Apothekenbetriebsordnung
Apothekenrevision und ApBetrO: Welche Aspekte spielen eine besondere Rolle?
| Seit dem 1. Juni 2014 müssen alle Apotheken die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) vollständig erfüllen. In der 2012 geänderten ApBetrO war für die Apotheken eine zweijährige Übergangsfrist zur Umsetzung bestimmter Anforderungen eingeräumt worden, die es bereits vor dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung gab. Diese Übergangsfrist ist abgelaufen, sodass Verstöße bei Apothekenrevisionen jetzt gerügt werden können. Der „Wirtschaftsbrief Apotheken“ erläutert in seiner aktuellen Januar-Ausgabe, wie sich die zuständigen Aufsichtspersonen den Umgang mit der ApBetrO im Apothekenalltag vorstellen und wie sich Apothekenleiter auf die Überprüfung ihrer Apotheke vorbereiten können. |
(Pressemitteilung des „Wirtschaftsbrief Apotheken“ vom 27. Januar 2015, wba@iww.de)