· Fachbeitrag · Apothekenentwicklung
14. Externer Betriebsvergleich 2019/2020: Trend des sinkenden Rohertrags durchbrochen
von Dipl.-Betriebswirt (FH) Oliver Vorberg, Gesundheitsökonom, Dr. Schmidt und Partner, Koblenz/Dresden/Oberhausen/München
| Der vorliegende externe Betriebsvergleich steht ganz im Zeichen der Coronapandemie. Wie in den vorangegangenen Jahren ist die Anzahl an Apotheken weiter geschrumpft. Dies sorgt einmal mehr für eine Umverteilung des Umsatzes auf die verbleibenden Betriebe, die dadurch ihre Einnahmen erhöhen konnten. Zudem kamen im vergangenen Jahr einigen Apotheken Sondereffekte aus der Abgabe von Atemschutzmasken zugute. Infolgedessen wird zum ersten Mal seit Jahren der Trend des sinkenden Rohertrags durchbrochen. |
Datenaufbereitung und Hintergrund
Der externe Betriebsvergleich basiert auf dem Datenpool der Fachberatungskanzlei Dr. Schmidt und Partner. Die Daten sind um außergewöhnliche Werte bereinigt, die zu Verzerrungen führen würden. In Anbetracht des zunehmend größeren Anteils an hochpreisigen Verordnungen werden die Umsätze damit separat als Erlöse mit geringem bzw. ohne Aufschlag ausgewiesen. Zusätzlich werden die einzelnen Kostenpositionen nicht nur am Umsatz, sondern auch am Rohertrag gemessen, sodass ungeachtet des Anteils der Umsätze mit geringem Ertrag die Kostenentwicklung aufgezeigt werden kann. Ebenso werden Besonderheiten wie die Umsätze im Zusammenhang mit der Abgabe von Atemschutzmasken gesondert berücksichtigt.
Nach wie vor wird in der Auswertung zwischen den neuen und den alten Bundesländern unterschieden, da immer noch große Unterschiede bei der Apothekendichte, Umsatzstruktur und den Personalkosten bestehen.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AH Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,40 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig