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Apothekerschulungen zur COVID-19-Impfung können starten
| In Zukunft können geschulte Apotheker gegen COVID-19 impfen. Diese Möglichkeit wurde durch eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes eröffnet. Die Bundesapothekerkammer (BAK) hat die Inhalte einer bundeseinheitlichen Fortbildung zur COVID-19-Impfung festgelegt und diese mit der Bundesärztekammer abgestimmt. „Die theoretischen und praktischen Teile der Schulungen können schon in den nächsten Tagen starten. Die Apothekerkammern der Länder arbeiten bereits daran, schnell viele Berufsangehörige zu schulen. Mit den ersten Corona-Impfungen in Apotheken rechne ich im Februar“, sagt Thomas Benkert, Präsident der BAK. |
Die BAK hat ein Curriculum mit zwölf Fortbildungsstunden zu jeweils 45 Minuten festgelegt. Die theoretische Fortbildung umfasst sechs Stunden: zwei Module zu jeweils zwei Fortbildungsstunden sowie zwei Fortbildungseinheiten im Selbststudium. Die ebenfalls von Ärzten geleitete praktische Fortbildung dauert vier Fortbildungsstunden. Auch in der Ersten Hilfe bei Impfreaktionen müssen Kenntnisse und Fertigkeiten nachgewiesen werden: Impfende Apotheker müssen selbst Ersthelfer sein. Sollten sie diese Qualifikation nicht haben, müssen sie zusätzlich eine zweistündige Fortbildung absolvieren.
Weiterführender Hinweis
- Weitere Informationen unter abda.de