· Fachbeitrag · Apothekenentwicklung
Kürzung der Einkaufskonditionen: Auswirkungen auf die Liquidität der Apotheke und Maßnahmen
von Dipl.-Math. Uwe Hüsgen, Essen, langjähriger Geschäftsführer des Apothekerverbands Nordrhein e.V.
| Die Verschlechterung von Einkaufskonditionen hat zentrale Auswirkungen auf die Rentabilität und die Liquidität einer Apotheke. So können bei nicht ausreichender Liquidität selbst hochrentable Unternehmen den Gang zum Insolvenzverwalter nicht verhindern. Nach den Kürzungen der Rabatte (Einkaufskonditionen) durch den pharmazeutischen Großhandel (GH) bereits im letzten Jahr, stehen nun die Skonti (Zahlungsbedingungen) für Apotheken zur Debatte. AH zeigt die möglichen Folgen anhand einer Modellrechnung auf und gibt Empfehlungen für Gegenmaßnahmen. |
Ausgangslage
Die (Durchschnitts-)Apotheke A hat in 2014 einen Netto-Umsatz von rund 2 Mio. Euro erzielt. Die Hälfte des Umsatzes ist auf verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel (Rx-FAM) entfallen, deren Einkaufswert in jedem Einzelfall 1.238,50 Euro nicht übersteigt (das heißt der Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens [ApU] beträgt höchstens 1.200 Euro). Darauf kann der GH nach der AMPreisV einen (rabattfähigen) Aufschlag von 3,15 Prozent sowie einen (nicht-rabattfähigen) Festzuschlag von 0,70 Euro erheben. Diese „normal-rabattierten“ Rx-FAM werden im Folgenden mit nr-Rx-FAM bezeichnet. Daten von INSIGHT Health zufolge kann davon ausgegangen werden, dass die Apotheken in diesem Marktsegment eine Handelsspanne von 23,2 Prozent erzielen.
Aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen im Arzneimittelmarkt ist der Bereich der nr-Rx-FAM für Konditionen-Änderungen des GH besonders anfällig. Da der wirtschaftliche Erfolg einer Apotheke - unter anderem an den Bilanzkennzahlen ablesbar - aber alle Tätigkeiten des Betriebs umfasst, bedarf es auch der Analyse der zweiten Hälfte des Umsatzes. Die andere Umsatzhälfte „Sonstige Waren“ setzt sich aus den Rx-FAM mit einem Apothekeneinkaufswert jenseits von 1.238,50 Euro, den verschreibungspflichtigen Nicht-Fertigarzneimitteln, den verordneten und den im Rahmen der Selbstmedikation erworbenen apothekenpflichtigen und freiverkäuflichen Arzneimitteln sowie dem Ergänzungssortiment zusammen.
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