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Leitlinie zur Grippeschutzimpfung in Apotheken verabschiedet
| Die Bundesapothekerkammer (BAK) hat eine Leitlinie und ergänzende Materialien zur Grippeschutzimpfung in öffentlichen Apotheken sowie ein Curriculum für die Schulung der Apotheker verabschiedet. |
Seit März 2020 dürfen Apotheker im Rahmen von Modellvorhaben Versicherte der Gesetzlichen Krankenkassen gegen Grippe impfen. Modellprojekte sind in verschiedenen Bundesländern in Planung. BAK-Präsident Dr. Andreas Kiefer: „Die Leitlinie der BAK ist die wissenschaftliche Grundlage für Verträge über Pilotprojekte. Außerdem bieten wir den Apotheken praktische Hilfen für die Umsetzung an. Und wir geben auch die Inhalte der notwendigen Schulungen für Apotheker vor.“ Die Verträge mit den Krankenkassen können Apothekerverbände auf Landesebene verhandeln.
Quelle
Weiterführende Hinweise
- ABDA: Leitlinien und Arbeitshilfen, Unterpunkt „Grippeschutzimpfung (Modellvorhaben)“: Wie bei den BAK-Leitlinien üblich, ist ein Flussdiagramm enthalten. Dabei wird der Weg durch die Impfung beschrieben ‒ und zwar vom Patienten, der mit dem Wunsch nach einer Impfung in die Apotheke kommt, bis hin zum Säubern und Desinfizieren des Arbeitsbereichs.