· Nachricht · Apothekenentwicklung
Leitlinie zur Opioidsubstitution überarbeitet
| Die Bundesapothekerkammer (BAK) hat auf ihrer Mitgliederversammlung am 10.05.2022 die überarbeitete Version der Leitlinie zur Herstellung und Abgabe der Betäubungsmittel zur Opioidsubstitution verabschiedet. |
Neu ist die Aufnahme der zur invasiven Anwendung zugelassenen Arzneimittel Buvidal® und Sixmo®. Gleichzeitig wird auf den Ausschluss dieser Arzneimittel im Rahmen der Sichtvergabe in der Apotheke durch pharmazeutisches Personal hingewiesen. Des Weiteren sind Hinweise zum Vorgehen bei Verdacht auf die Substitution gefährdenden Beikonsum und zur Entsorgung der in der Apotheke verbleibenden Betäubungsmittel aufgenommen worden. Auch die zurzeit geltenden Regelungen in Bezug auf die Arzneimittelversorgung während der Coronapandemie wurden (für den Zeitraum ihrer Gültigkeit) berücksichtigt und in einem gesonderten Abschnitt aufgenommen.
Quelle
- ABDA
Weiterführender Hinweis
- Die überarbeitete Leitlinie „Herstellung und Abgabe der Betäubungsmittel zur Opioidsubstitution“ finden Sie hier.