24.07.2017 · Fachbeitrag · Apothekenführung
Diese Formalitäten sind auf einem Rezept zulasten der Berufsgenossenschaft zu prüfen
| Werden dem Apotheker Rezepte zulasten der Berufsgenossenschaft (BG) vorgelegt, ist bei der Rezeptkontrolle in der Apotheke darauf zu achten, dass zusätzlich zu den üblichen Rezeptvorgaben der Unfalltag sowie die Bezeichnung des Unfallbetriebs angegeben und das Feld für „Arbeitsunfall“ angekreuzt sind. Bei einer Berufskrankheit wird statt des Unfalltags der Tag angegeben, an dem die BG die Krankheit festgestellt hat. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AH Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,40 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig