· Nachricht · Apothekenrecht
Das neue Versorgungsstärkungsgesetz und seine Auswirkungen auf die Apotheken
| Mitte des Jahres soll das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (= GKV-Versorgungsstärkungsgesetz [GKV-VSG]) in Kraft treten. Die Apotheken werden (nur) an drei Stellen explizit genannt: beim Apothekenabschlag, bei Nullretaxationen und - indirekt - bei der Notdienstregelung. Doch es stehen weitere Änderungen ins Haus, über die sich Apotheker Gedanken machen sollten. Der „Wirtschaftsbrief Apotheken“ gibt einen aktuellen Überblick über den Referentenentwurf. |
(Pressemitteilung des „Wirtschaftsbrief Apotheken“ vom 23. März 2015)
Quelle: ID 43223502