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  • · Nachricht · Apothekenrecht

    Nochmals zum Bundessozialgericht und zur Vollabsetzung bei einem Verstoß gegen Rabattverträge

    | Der Streit um die Rechtmäßigkeit der Retaxierung auf Null im Falle des Verstoßes gegen Rabattverträge bei der Abgabe von Arzneimitteln ist durch das Bundessozialgericht (BSG) zulasten der Apotheker entschieden worden (BSG, Urteile vom 2.7.2013, Az. B 1 KR 5/13 R, Az: B 1 KR 49/12 R, „CT-Retax-Kompass“ Nr. 8/2013 ). Da der Apotheker insofern seine Leistung völlig vergütungsfrei erbringt, wird vielerorts die Verfassungsmäßigkeit der BSG-Rechtsprechung diskutiert. Zur besseren Verständlichkeit vertieft der „CT-Retax-Kompass“ noch einmal die Aussagen des BSG. |

     

    (Pressemitteilung von „CT-Retax-Kompass“ vom 17. März 2014)

    Quelle: ID 42546363