10.03.2023 · Fachbeitrag · Apothekervergütung
BAS: Abrechnung von coronabedingten Leistungen
| Die Vergütungen für coronabedingte Leistungen werden seit dem 01.01.2023 nur noch mit 93 Prozent zulasten des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS) abgerechnet. Die restlichen 7 Prozent sind mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. abzurechnen. |
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