07.10.2020 · Fachbeitrag · Apothekervergütung
Botendienst: Verlängerung der Pauschale mit geringerem Betrag
| Mit Ablauf des Monats September 2020 endete für die öffentlichen Apotheken die Möglichkeit, für geleistete Botendienste eine Pauschale in Höhe von 5 Euro netto nach § 4 Abs. 1 SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung (SARS-CoV-2-AMVV) abzurechnen. Jetzt wurde die Pauschale mit einem geringeren Betrag verlängert. |
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