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  • 23.06.2016 · Fachbeitrag · Apothekervergütung

    Die Entscheidung der Schiedsstelle zu den Vollabsetzungen

    | Mit einem einvernehmlichen Beschluss hat die Schiedsstelle nach § 129 Sozialgesetzbuch (SGB) V neue Regeln für Korrekturverfahren („Retaxationen“) bei Arzneimittelverordnungen für Krankenkassen und Apotheker festgelegt. Grundsätzlich sollen Retaxationen demnach unterbleiben, wenn es sich um unbedeutende formale Fehler handelt, die die Arzneimittelsicherheit und die Wirtschaftlichkeit nicht wesentlich beeinflussen. |