04.08.2023 · Fachbeitrag · Apothekervergütung
Ende der befristeten Sonderabrechnungsmöglichkeit von vernichteten BfArM-Cannabisblüten
| Zum 31.07.2023 hat der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) Anlage 10 Teil 7 der Hilfstaxe gekündigt. Somit ist keine Abrechnung einer Vernichtung von BfArM-Cannabisblüten, die seit dem 01.08.2023 stattgefunden hat, mehr möglich. |
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