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  • · Fachbeitrag · Apothekervergütung

    Erhöhte Abrechnungspreise für SARS-CoV-2-Impfstoffe

    | Am 15.07.2021 trat die „Zweite Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung“ (CoronaImpfV) in Kraft. Seit dem 12.07.2021 erhalten Apotheken nun bei der Abgabe an Vertrags- und Privatärzte 7,58 Euro zzgl. Umsatzsteuer (USt) pro Durchstechflasche statt zuvor 6,58 Euro. |

     

    Bei der Abgabe an Betriebsärzte gilt eine gestaffelte Vergütung: Jeweils bezogen auf die Abgabe innerhalb eines Kalendermonats an einen Leistungserbringer erhalten Apotheken für

    • bis zu 100 Vials 7,58 Euro zzgl. USt je Vial,
    • für 101 bis 150 Vials 4,92 Euro zzgl. USt je Vial und
    • für jede weitere Durchstechflasche 2,52 Euro zzgl. USt.

    (mitgeteilt von Apothekerin Anja Hapka, Essen)

    Quelle: Ausgabe 09 / 2021 | Seite 1 | ID 47559767