· Fachbeitrag · Apothekervergütung
Erhöhte Abrechnungspreise für SARS-CoV-2-Impfstoffe
| Am 15.07.2021 trat die „Zweite Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung“ (CoronaImpfV) in Kraft. Seit dem 12.07.2021 erhalten Apotheken nun bei der Abgabe an Vertrags- und Privatärzte 7,58 Euro zzgl. Umsatzsteuer (USt) pro Durchstechflasche statt zuvor 6,58 Euro. |
Bei der Abgabe an Betriebsärzte gilt eine gestaffelte Vergütung: Jeweils bezogen auf die Abgabe innerhalb eines Kalendermonats an einen Leistungserbringer erhalten Apotheken für
- bis zu 100 Vials 7,58 Euro zzgl. USt je Vial,
- für 101 bis 150 Vials 4,92 Euro zzgl. USt je Vial und
- für jede weitere Durchstechflasche 2,52 Euro zzgl. USt.
(mitgeteilt von Apothekerin Anja Hapka, Essen)
Quelle: Ausgabe 09 / 2021 | Seite 1 | ID 47559767