· Fachbeitrag · Apothekervergütung
GVSG: Nochmalige Verlängerung der Übergangsfrist für sonstige Produkte zur Wundbehandlung
| Der Bundestag hat im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz, GVSG) für die Hersteller von sonstigen Produkten zur Wundbehandlung die Übergangsfrist verlängert, um den therapeutischen Nutzen der fraglichen Produkte nachzuweisen. Damit bleiben die sonstigen Produkte zur Wundbehandlung befristet bis zum 02.12.2025 zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattungsfähig. |
Quelle: Ausgabe 04 / 2025 | Seite 1 | ID 50337304