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  • 04.10.2021 · Fachbeitrag · Apothekervergütung

    Impfpassnachträge: Abrechnung und Dokumentation

    | Für den Nachtrag von Impfungen in den Impfpass aus Papier erhalten Apotheken zwei Euro inkl. Umsatzsteuer je getätigtem Eintrag. Die Abrechnung erfolgt am Monatsende mithilfe eines Sonderbelegs des Nacht- und Notdienstfonds über das jeweilige Apothekenrechenzentrum. Verwendet wird dazu das Sonderkennzeichen 17716464. |