04.10.2021 · Fachbeitrag · Apothekervergütung
Impfpassnachträge: Abrechnung und Dokumentation
| Für den Nachtrag von Impfungen in den Impfpass aus Papier erhalten Apotheken zwei Euro inkl. Umsatzsteuer je getätigtem Eintrag. Die Abrechnung erfolgt am Monatsende mithilfe eines Sonderbelegs des Nacht- und Notdienstfonds über das jeweilige Apothekenrechenzentrum. Verwendet wird dazu das Sonderkennzeichen 17716464. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AH Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,40 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig