· Nachricht · Apothekervergütung
Keine Entlohnung mehr für die Ausstellung von Genesenenzertifikaten
| Die ABDA ‒ Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände hat mitgeteilt, dass es nach dem 28.02.2023 keine Entlohnung mehr für die Ausstellung von Genesenenzertifikaten geben wird. |
Nach § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 der Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung, TestV) hatten Versicherte in der Vergangenheit einen Anspruch auf die Erstellung eines digitalen Genesenenzertifikats nach § 22 Abs. 6 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz, IfSG). Durch die 5. Änderung der TestV wurde dieser Anspruch nun aufgehoben.
Quelle: ID 49233539