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  • · Nachricht · Apothekervergütung

    Neuer Höchstwert: Notdienstpauschale für das I. Quartal 2024 auf 474,09 Euro festgesetzt

    | Gemäß § 20 Abs. 3 Apothekengesetz (ApoG) setzt der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) gegenüber den Apotheken für jedes Quartal den pauschalen Zuschuss ‒ unter Berücksichtigung der beschlossenen Verwaltungsausgabenpauschale des Nacht- und Notdienstfonds des DAV e. V. (NNF) ‒ für erbrachte Vollnotdienste, die durchgehend in der Zeit von spätestens 20:00 Uhr bis mindestens 6:00 Uhr vollständig erbracht wurden, fest. Entsprechend hat der geschäftsführende Vorstand des DAV e. V. aktuell einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 474,09 Euro für das I. Quartal 2024 festgesetzt. |

     

    Es handelt sich um die höchste Pauschale in der Geschichte des NNF. Im Vergleich zum Vorquartal IV/2023 stieg die Notdienstpauschale von 437,76 Euro um 36,33 Euro (+8,3 Prozent). Im I. Quartal 2024 wurden 197.109.263 Rx-Packungen abgesetzt. Die Packungsabgabemenge sank damit um 0,71 % im Vergleich zum Vorquartal (IV/2023) und stieg um 1,43 % gegenüber dem Vergleichsquartal des Vorjahrs (I/2023).

     

    Quelle

    • NNF
    Quelle: ID 50070043