· Nachricht · Apothekervergütung
Neuer Höchstwert: Notdienstpauschale für das IV. Quartal 2023 beträgt 437,76 Euro
| Gemäß § 20 Abs. 3 Apothekengesetz (ApoG) setzt der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) gegenüber den Apotheken für jedes Quartal den pauschalen Zuschuss ‒ unter Berücksichtigung der beschlossenen Verwaltungsausgabenpauschale des Nacht- und Notdienstfonds des DAV e. V. (NNF) ‒ für erbrachte Vollnotdienste, die durchgehend in der Zeit von spätestens 20:00 Uhr bis mindestens 6:00 Uhr vollständig erbracht wurden, fest. Entsprechend hat der geschäftsführende Vorstand des DAV e. V. aktuell einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 437,76 Euro für das IV. Quartal 2023 festgesetzt. |
Es handelt sich um die höchste Pauschale in der Geschichte des NNF. Im Vergleich zum Vorquartal III/2023 stieg die Notdienstpauschale von 415,69 Euro um 22,07 Euro (+5,3 Prozent). Im IV. Quartal 2023 wurden 198.505.189 Rx-Packungen umgesetzt. Die Packungsabgabemenge stieg damit um 4,98 Prozent im Vergleich zum Vorquartal (III/2023) und sank um 0,4 Prozent zum Vergleichsquartal des Vorjahrs (IV/2022).
Die Auszahlungsbescheide für Notdienste, TI-Monatspauschalen und pharmazeutische Dienstleistungen werden erstmals zusammen in einer Sendung versandt.
Quelle
- NNF