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  • · Nachricht · Apothekervergütung

    Notdienstpauschale für das I. Quartal 2019 beträgt 291,88 EUR

    | Gemäß § 20 Abs. 3 Apothekengesetz (ApoG) setzt der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) gegenüber den Apotheken für jedes Quartal den pauschalen Zuschuss ‒ unter Berücksichtigung der beschlossenen Verwaltungsausgabenpauschale des Nacht- und Notdienstfonds des DAV e. V. (NNF) ‒ für erbrachte Vollnotdienste, die durchgehend in der Zeit von spätestens 20:00 Uhr bis mindestens 6:00 Uhr vollständig erbracht wurden, fest. Entsprechend wurde in der Sitzung des Geschäftsführenden Vorstands des DAV e. V. am 12.06.2019 pro geleistetem Vollnotdienst ein pauschaler Zuschuss in Höhe von 291,88 Euro für das I. Quartal 2019 festgesetzt und beschlossen. |

     

    Im Vergleich zum Vorquartal IV./2018 steigt die Notdienstpauschale somit von 284,59 EUR pro geleistetem Vollnotdienst um 7,29 EUR (plus 2,56 Prozent). Diese Veränderung resultiert im Wesentlichen durch den Arbeitstageeffekt des 1. Abrechnungsquartals (minus zwei Notdiensttage im Vergleich zum Vorquartal) bei in etwa gleichgebliebenen Packungsabgabemengen ANSG-relevanter Arzneimittel im Vergleich zum Vorquartal (minus 0,42 Prozent).

    Quelle: ID 45982719