· Nachricht · Apothekervergütung
Notdienstpauschale für das II. Quartal 2022 beträgt 402,63 Euro
| Gemäß § 20 Abs. 3 Apothekengesetz (ApoG) setzt der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) gegenüber den Apotheken für jedes Quartal den pauschalen Zuschuss ‒ unter Berücksichtigung der beschlossenen Verwaltungsausgabenpauschale des Nacht- und Notdienstfonds des DAV e. V. (NNF) ‒ für erbrachte Vollnotdienste, die durchgehend in der Zeit von spätestens 20:00 Uhr bis mindestens 6:00 Uhr vollständig erbracht wurden, fest. Entsprechend hat der geschäftsführende Vorstand des DAV e. V. aktuell einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 402,63 Euro für das II. Quartal 2022 festgesetzt und beschlossen. |
Im Vergleich zum Vorquartal I/2022 stieg die Notdienstpauschale von 395,39 Euro um 7,24 Euro (1,83 Prozent). Im II. Quartal 2022 wurden 186.410.213 Rx-Packungen umgesetzt. Die Packungsabgabemenge stieg damit um 2,54 Prozent im Vergleich zum Vorquartal (I/2022) und um 5,57 Prozent zum Vergleichsquartal des Vorjahrs (II/2021).
Quelle
- NNF