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  • · Nachricht · Apothekervergütung

    Notdienstpauschale für das III. Quartal 2022 beträgt 401,20 Euro

    | Gemäß § 20 Abs. 3 Apothekengesetz (ApoG) setzt der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) gegenüber den Apotheken für jedes Quartal den pauschalen Zuschuss ‒ unter Berücksichtigung der beschlossenen Verwaltungsausgabenpauschale des Nacht- und Notdienstfonds des DAV e. V. (NNF) ‒ für erbrachte Vollnotdienste, die durchgehend in der Zeit von spätestens 20:00 Uhr bis mindestens 6:00 Uhr vollständig erbracht wurden, fest. Entsprechend hat der geschäftsführende Vorstand des DAV e. V. aktuell einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 401,20 Euro für das III. Quartal 2022 festgesetzt und beschlossen. |

     

    Im Vergleich zum Vorquartal II/2022 sank die Notdienstpauschale von 402,63 Euro geringfügig um 1,43 Euro (-0,51 Prozent). Sie liegt jedoch zum zweiten Mal in Folge über 400 Euro. Im III. Quartal 2022 wurden 186.928.048 Rx-Packungen umgesetzt. Die Packungsabgabemenge stieg damit um 0,28 Prozent im Vergleich zum Vorquartal (II/2022) und um 2,98 Prozent zum Vergleichsquartal des Vorjahrs (III/2021).

     

    Quelle

    • NNF
    Quelle: ID 48850798