· Nachricht · Apothekervergütung
Notdienstpauschale für das III. Quartal 2023 beträgt 415,69 Euro
| Gemäß § 20 Abs. 3 Apothekengesetz (ApoG) setzt der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) gegenüber den Apotheken für jedes Quartal den pauschalen Zuschuss ‒ unter Berücksichtigung der beschlossenen Verwaltungsausgabenpauschale des Nacht- und Notdienstfonds des DAV e. V. (NNF) ‒ für erbrachte Vollnotdienste, die durchgehend in der Zeit von spätestens 20:00 Uhr bis mindestens 6:00 Uhr vollständig erbracht wurden, fest. Entsprechend hat der geschäftsführende Vorstand des DAV e. V. aktuell einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 415,69 Euro für das III. Quartal 2023 festgesetzt. |
Im Vergleich zum Vorquartal II/2023 sank die Notdienstpauschale von 423,32 Euro um 7,62 Euro (-1,8 Prozent). Im III. Quartal 2023 wurden 188.622.693 Rx-Packungen umgesetzt. Die Packungsabgabemenge sank damit um 1,51 Prozent im Vergleich zum Vorquartal (II/2023) und stieg um 0,91 Prozent zum Vergleichsquartal des Vorjahrs (III/2022).
Quelle
- NNF