· Nachricht · Apothekervergütung
Notdienstpauschale für das II. Quartal 2024 auf 474,02 Euro festgesetzt
| Gemäß § 20 Abs. 3 Apothekengesetz (ApoG) setzt der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) gegenüber den Apotheken für jedes Quartal den pauschalen Zuschuss ‒ unter Berücksichtigung der beschlossenen Verwaltungsausgabenpauschale des Nacht- und Notdienstfonds des DAV e. V. (NNF) ‒ für erbrachte Vollnotdienste, die durchgehend in der Zeit von spätestens 20:00 Uhr bis mindestens 6:00 Uhr vollständig erbracht wurden, fest. Entsprechend hat der geschäftsführende Vorstand des DAV e. V. aktuell einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 474,02 Euro für das II. Quartal 2024 festgesetzt. |
Im Vergleich zum Vorquartal I/2024 sank die Notdienstpauschale von 474,09 Euro um 0,07 Euro (-0,02 Prozent). Im II. Quartal 2024 wurden 197.331.019 Rx-Packungen abgesetzt. Die Packungsabgabemenge stieg damit um 0,11 Prozent im Vergleich zum Vorquartal (I/2024) und um 3,07 Prozent gegenüber dem Vergleichsquartal des Vorjahrs (II/2023).
Quelle
- NNF