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  • · Nachricht · Apothekervergütung

    Notdienstpauschale für das IV. Quartal 2021 beträgt 402,31 Euro

    | Gemäß § 20 Abs. 3 Apothekengesetz (ApoG) setzt der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) gegenüber den Apotheken für jedes Quartal den pauschalen Zuschuss ‒ unter Berücksichtigung der beschlossenen Verwaltungsausgabenpauschale des Nacht- und Notdienstfonds des DAV e. V. (NNF) ‒ für erbrachte Vollnotdienste, die durchgehend in der Zeit von spätestens 20:00 Uhr bis mindestens 6:00 Uhr vollständig erbracht wurden, fest. Entsprechend hat der geschäftsführende Vorstand des DAV e. V. aktuell einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 402,31 Euro für das IV. Quartal 2021 festgesetzt und beschlossen. |

     

    Der NNF überweist die entsprechenden Pauschalen zum ersten Mal direkt an die Apotheken (ohne Umweg über die Apothekenrechenzentren) und setzt damit einen Beschluss des Deutschen Apothekertags 2021 um. Im Vergleich zum Vorquartal III/2021 stieg die Notdienstpauschale von 380,86 Euro um 21,45 Euro (plus 5,63 Prozent). Im IV. Quartal 2021 wurden 191.768.510.517 Rx-Packungen umgesetzt. Die Packungsabgabemenge stieg damit um 5,65 Prozent im Vergleich zum Vorquartal.

     

    Quelle

    • NNF
    Quelle: ID 48108150