· Nachricht · Apothekervergütung
Notdienstpauschale für das IV. Quartal 2022 beträgt 427,55 Euro
| Gemäß § 20 Abs. 3 Apothekengesetz (ApoG) setzt der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) gegenüber den Apotheken für jedes Quartal den pauschalen Zuschuss ‒ unter Berücksichtigung der beschlossenen Verwaltungsausgabenpauschale des Nacht- und Notdienstfonds des DAV e. V. (NNF) ‒ für erbrachte Vollnotdienste, die durchgehend in der Zeit von spätestens 20:00 Uhr bis mindestens 6:00 Uhr vollständig erbracht wurden, fest. Entsprechend hat der geschäftsführende Vorstand des DAV e. V. aktuell einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 427,55 Euro für das IV. Quartal 2022 festgesetzt. |
Im Vergleich zum Vorquartal III/2022 stieg die Notdienstpauschale von 401,20 Euro um 26,35 Euro (6,57 Prozent). Es ist die höchste Pauschale, die der NNF in seiner knapp zehnjährigen Geschichte ausschütten konnte. Die durchschnittliche Notdienstpauschale im Jahr 2022 lag mit 406,69 Euro erstmals über 400 Euro.
Im IV. Quartal 2022 wurden 199.295.867 Rx-Packungen umgesetzt. Die Packungsabgabemenge stieg damit um 6,21 Prozent im Vergleich zum Vorquartal (Q3/2022) und um 3,93 Prozent zum Vergleichsquartal des Vorjahres (IV/2021).
Quelle
- NNF