· Nachricht · Apothekervergütung
Notdienstpauschale für das IV. Quartal 2024 auf 483,14 Euro festgesetzt
| Gemäß § 20 Abs. 3 Apothekengesetz (ApoG) setzt der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) gegenüber den Apotheken für jedes Quartal den pauschalen Zuschuss ‒ unter Berücksichtigung der beschlossenen Verwaltungsausgabenpauschale des Nacht- und Notdienstfonds des DAV e. V. (NNF) ‒ für Vollnotdienste, die durchgehend in der Zeit von spätestens 20:00 Uhr bis mindestens 6:00 Uhr vollständig erbracht wurden, fest. Entsprechend hat der geschäftsführende Vorstand des DAV e. V. aktuell einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 483,14 Euro für das IV. Quartal 2024 festgesetzt. |
Im Vergleich zum Vorquartal III/2024 stieg die Notdienstpauschale von 465,98 Euro um 17,16 Euro (+ 3,68 Prozent). Im IV. Quartal 2024 wurden 202.747.094 Rx-Packungen abgesetzt. Die Packungsabgabemenge stieg damit um 3,47 Prozent im Vergleich zum Vorquartal (III/2024) und um 2,14 Prozent gegenüber dem Vergleichsquartal des Vorjahrs (IV/2023).
Quelle
- NNF