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  • 19.08.2020 · Fachbeitrag · Apothekervergütung

    SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung: Auszahlung der Pauschale für den Botendienst während der Corona-Krise

    | Bei der einmaligen Auszahlung der Botendienstpauschale von 250 Euro werden alle inländischen öffentlichen Apotheken inklusive ihrer Filialapotheken berücksichtigt, die zum Stichtag 22.04.2020 aktiv waren. Ebenfalls bedacht werden die Apotheken, die bis zum 30.09.2020 neu eröffnen werden. |