· Nachricht · Arznei- und Hilfsmittelversorgung
Sonderregelungen bis zum 25.11.2021 verlängert
| Der Bundestag hat festgestellt, dass die epidemische Lage von nationaler Tragweite noch weiter fortbesteht. Alle Sonderregelungen bei der Abgabe von Arznei- und Hilfsmitteln, die das Fortbestehen der epidemischen Lage als Voraussetzung haben, gelten damit erst einmal bis zum 25.11.2021, sofern das Fortbestehen der epidemischen Lage nicht vorher aufgehoben wird. |
Quelle: ID 47625296