18.06.2020 · Fachbeitrag · Arzneimittel-Abrechnung
SARS-CoV-2-AMVV: technische Umsetzung
| Seit dem 22.04.2020 gilt die Vereinbarung zur technischen Umsetzung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung (SARS-CoV-2-AMVV). Alle darin getroffenen Vereinbarungen zur technischen Umsetzung gelten bis entweder diese Regelungen oder die gesamte SARS-CoV-2-AMVV außer Kraft treten. |
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