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  • · Nachricht · Arzneimittel-Versorgung

    Welche Regeln gelten für Privatrezepte?

    | Die wegen der Rabattverträge für eine GKV preisgünstigen Arzneimittel sind für eine PKV nicht notwendigerweise ebenfalls preisgünstig. Denn nach § 1 des Gesetzes über Rabatte für Arzneimittel müssen die pharmazeutischen Unternehmer (pU) nur die gesetzlichen Rabatte nach § 130a Abs. 1, 1a, 2, 3, 3a und 3b Sozialgesetzbuch (SGB) V auch an die PKV abführen. Ansonsten gelten die Vorschriften des SGB V nicht für Privatrezepte. Es bleibt nur der in § 17 Abs. 5 Satz 1 ApBetrO niedergelegte und dem Schutz der ärztlichen Therapiefreiheit dienende „Grundsatz des Substitutionsverbots“. Was dies heißt, erfahren Sie in „CT-Retax-Kompass“. |

     

    (Pressemitteilung von „CT-Retax-Kompass“ Nr. 5/2014 vom 12. Juni 2014)

    Quelle: ID 42665548