· Fachbeitrag · Arzneimittelabrechnung
Hash-Code und Z-Daten: Übergangsfrist bis zum 30.06.2022
| Seit dem 01.01.2022 muss auch bei der Abgabe von Rezepturen nach den §§ 4 und 5 Abs. 3 Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) sowie bei der Abgabe von Rezepturen und Fertigarzneimittelteilmengen nach den Anlagen 4 und 5 zur Hilfstaxe ein Hash-Code auf das Papierrezept gedruckt und ein Z-Datensatz an den Kostenträger übermittelt werden. Innerhalb der vereinbarten Übergangsfrist bis zum 30.06.2022 darf bei Versagen der Technik die Abrechnung von Papierrezepten aber noch auf die herkömmliche Art erfolgen. |
(mitgeteilt von Apothekerin Anja Hapka, Essen)
Quelle: Ausgabe 02 / 2022 | Seite 1 | ID 47918287