· Fachbeitrag · Arzneimittelabrechnung
Lieferengpass Tamoxifen: Abrechnung von Arztmustern der Aristo Pharma GmbH
| Da der Lieferengpass von Tamoxifen weiter besteht und mit Importen allein nicht zufriedenstellend Abhilfe geschaffen werden kann, hat das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) in Berlin genehmigt, dass Arztmuster nach § 47 Abs. 4 Arzneimittelgesetz (AMG) der Aristo Pharma GmbH zur Versorgung der Versicherten abgegeben werden dürfen. |
Die Abrechnung erfolgt dabei nicht über die Pharmazentralnummern (PZN) der Fertigarzneimittel, sondern über das Sonderkennzeichen 02567047 für die Wiederabgabe von Arztmustern. Zusätzlich wird das Sonderkennzeichen 09999637 für abrechnungsfähige Beschaffungskosten verwendet. Der Abrechnungspreis beträgt nach § 3 Abs. 6 Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) pauschal 5,80 Euro zzgl. Umsatzsteuer (USt) pro abgegebene Packung sowie zusätzlich 0,17 Euro je 10er-Packung als Beschaffungskosten. Die Arztmuster wurden bereits bei securPharm ausgebucht. Eine Verifizierung ist möglich. Eine versehentliche doppelte Ausbuchung führt zu einer Meldung im Alarm-Monitoring-System, die unbedingt innerhalb von sieben Tagen aufgeklärt werden muss. Andernfalls wird die Aufsichtsbehörde informiert.
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