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  • · Nachricht · Arzneimittelrecht

    Dringender Fall - Muss die Verordnung am gleichen Tag ausgestellt sein?

    | Prinzipiell sind Apotheker zur Abgabe von Rabattarzneimitteln verpflichtet, wenn für diese ein Rabattvertrag mit der im Einzelfall betroffenen Krankenkasse besteht. Soweit die Substitutionsvoraussetzungen nach § 129 Sozialgesetzbuch (SGB) V vorliegen, muss grundsätzlich eine Substitution erfolgen. Der Gesetzgeber hat den Apothekern aber auch einige Ausnahmesituationen eingeräumt, in denen sie von der grundsätzlichen Pflicht zur Abgabe eines Substitutionsarzneimittels befreit sind, um unzumutbare Härten zu vermeiden. Einer dieser Ausnahmefälle ist der „dringende Fall“. Näheres dazu unter www.ct-retax-kompass.de . |

     

    (Pressemitteilung von IWW und www.ct-retax-kompass.de vom 7. Februar 2013)

    Quelle: ID 37349990