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  • · Nachricht · Arzneimittelversorgung

    2016 gaben Apotheken rund 28 Mio. kühlpflichtige Medikamente ab

    | Im Jahr 2016 gaben die deutschen Apotheken zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) rund 27,7 Mio. kühlpflichtige Medikamente ab. Das ermittelte das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut e. V. (DAPI). Nicht erfasst wurde die Abgabe auf Privatrezept oder in der Selbstmedikation. Insgesamt dürfte die Zahl der kühlpflichtigen Medikamente daher noch höher liegen. Viele Medikamente sind nur bei kühler Lagerung dauerhaft wirksam. |

     

    Durchschnittlich jedes 24. zulasten der GKV abgegebene Arzneimittel muss gekühlt werden, z. B. einige Insuline. Etwa ein Drittel der 27,7 Mio. kühlpflichtigen Arzneimittel (8,4 Mio. Packungen) müssen nicht nur in der Apotheke, sondern auch beim Transport von der Apotheke zum Anwendungsort gekühlt werden. Dafür eignen sich z. B. Isoliertaschen oder Styroporbehälter. Ein direkter Kontakt zwischen Medikamenten und Kühlelementen sollte vermieden werden, denn ein Einfrieren könnte die Wirkung der Medikamente vermindern. Beispiele für kühlkettenpflichtige Medikamente sind Impfstoffe gegen Masern, Mumps und Röteln oder Gelbfieber. Auch einige Dosieraerosole gegen Asthma sowie einige Glaukom-Augentropfen müssen ununterbrochen gekühlt werden.

     

    Quelle

    • ABDA
    Quelle: ID 44757457