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  • · Fachbeitrag · Arzneimittelversorgung

    Änderung der Pflichten für Apotheken im Umgang mit dem Transfusionsgesetz

    von Apothekerin Anja Hapka, Essen

    | Seit Inkrafttreten des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) am 16.08.2019 gilt eine Änderung in § 17 Abs. 6a Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO), der die Pflichten der Apotheke im Umgang mit Arzneimitteln regelt, die unter das Transfusionsgesetz (TFG) fallen. |

     

    Bisherige Pflichtangaben ...

    Bisher mussten beim Erwerb und bei der Abgabe von

    • Blutzubereitungen,