· Fachbeitrag · Arzneimittelversorgung
Änderung der Pflichten für Apotheken im Umgang mit dem Transfusionsgesetz
von Apothekerin Anja Hapka, Essen
| Seit Inkrafttreten des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) am 16.08.2019 gilt eine Änderung in § 17 Abs. 6a Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO), der die Pflichten der Apotheke im Umgang mit Arzneimitteln regelt, die unter das Transfusionsgesetz (TFG) fallen. |
Bisherige Pflichtangaben ...
Bisher mussten beim Erwerb und bei der Abgabe von
- Blutzubereitungen,
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