Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Arzneimittelversorgung

    Besonderheiten bei der Abgabe von Lagevrio® (Molnupiravir)

    von Apothekerin Anja Hapka, Essen

    | Seit dem 03.01.2022 steht das oral anzuwendende, antivirale Arzneimittel Lagevrio® (Molnupiravir) der MSD Sharp & Dohme GmbH zur Behandlung von milden bis moderaten COVID-19-Verläufen bei Erwachsenen zur Verfügung. Es soll immer dann zur Anwendung kommen, wenn der Patient keinen zusätzlichen Sauerstoff benötigt, jedoch das Risiko besteht, dass er einen schweren Krankheitsverlauf entwickelt. Bei der Abgabe von Lagevrio® sind spezielle Vorschriften zu beachten. AH gibt Ihnen einen Überblick. |

    Hintergrund

    Gemäß der „Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung“ (MedBVSV) und aufgrund der Einschätzung der zuständigen Bundesoberbehörde hat die Bundesregierung die zentrale Beschaffung von Lagevrio® beschlossen, obwohl das Arzneimittel bisher noch nicht über eine Zulassung in der Europäischen Union verfügt.

    Verordnung und Bestellung von Lagevrio®

    Beschließt ein Arzt nach individueller Nutzen-Risiko-Abwägung, einem Patienten bei Vorliegen eines positiven Coronatests das Arzneimittel Lagevrio® zu verordnen, laufen alle weiteren logistischen Schritte so kontaktarm und schnell wie möglich ab. Entweder übermittelt die Arztpraxis die ausgestellte Verordnung direkt an eine Apotheke oder unterrichtet diese darüber. Dies ist gemäß § 4 Abs. 1 Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) explizit gestattet.