· Fachbeitrag · Arzneimittelversorgung
Besonderheiten bei der Abgabe von Lagevrio® (Molnupiravir)
von Apothekerin Anja Hapka, Essen
| Seit dem 03.01.2022 steht das oral anzuwendende, antivirale Arzneimittel Lagevrio® (Molnupiravir) der MSD Sharp & Dohme GmbH zur Behandlung von milden bis moderaten COVID-19-Verläufen bei Erwachsenen zur Verfügung. Es soll immer dann zur Anwendung kommen, wenn der Patient keinen zusätzlichen Sauerstoff benötigt, jedoch das Risiko besteht, dass er einen schweren Krankheitsverlauf entwickelt. Bei der Abgabe von Lagevrio® sind spezielle Vorschriften zu beachten. AH gibt Ihnen einen Überblick. |
Hintergrund
Gemäß der „Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung“ (MedBVSV) und aufgrund der Einschätzung der zuständigen Bundesoberbehörde hat die Bundesregierung die zentrale Beschaffung von Lagevrio® beschlossen, obwohl das Arzneimittel bisher noch nicht über eine Zulassung in der Europäischen Union verfügt.
Verordnung und Bestellung von Lagevrio®
Beschließt ein Arzt nach individueller Nutzen-Risiko-Abwägung, einem Patienten bei Vorliegen eines positiven Coronatests das Arzneimittel Lagevrio® zu verordnen, laufen alle weiteren logistischen Schritte so kontaktarm und schnell wie möglich ab. Entweder übermittelt die Arztpraxis die ausgestellte Verordnung direkt an eine Apotheke oder unterrichtet diese darüber. Dies ist gemäß § 4 Abs. 1 Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) explizit gestattet.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AH Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,40 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig