· Nachricht · Arzneimittelversorgung
Der Zusammenhang zwischen Importquote und Wirtschaftlichkeitsreserve - ein Rechenbeispiel
| Öffentliche Apotheken sind zur Abgabe preisgünstiger importierter Arzneimittel verpflichtet. Die dabei zu erzielende Importquote ist in § 5 Abs. 3 Rahmenvertrag (RahmenV) über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) V definiert. Die Ermittlung dieser Importquote und die Bedeutung der Wirtschaftlichkeitsreserve erläutert Apotheker Dr. Spielvogel anhand eines fiktiven Beispiels unter www.ct-retax-kompass.de .o |
(Pressemitteilung von www.ct-retax-kompass.de vom 13. August 2013)
Quelle: ID 40307830