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  • · Nachricht · Arzneimittelversorgung

    Dosierungsangabe auf dem Rezept kann die AMTS verbessern

    | Seit November 2020 muss auf einer ärztlichen Arzneimittelverordnung die Dosierung ‒ z. B. >>1-0-1<< ‒ angegeben werden, mit wenigen Ausnahmen. Wurde z. B. ein Medikationsplan ausgestellt, reicht ein Kürzel >>Dj<< (Dosierungsanweisung vorhanden: ja). Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) hat überprüft, wie sich diese Regelung auf die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) und damit die Patientensicherheit auswirkt. |

     

    Die AMK befragte im Herbst 2023 ihre 588 öffentlichen Referenzapotheken; 318 nahmen an der Umfrage teil. Rund 44 Prozent der befragten Apotheker bestätigten, dass sich durch die Dosierungsangabe auf dem Rezept die AMTS (sehr) verbessert hat. So gelingt die Kontrolle der erforderlichen Packungsgröße oder die Prüfung auf Teilbarkeit der Arzneiform. Entscheidende Voraussetzung hierfür ist aber, dass die Dosierungsangaben korrekt und aktuell sind. Rund 78 Prozent gaben zudem an, dass durch diese Dosierungsangabe (potenzielle) Medikationsfehler erkannt werden konnten, wie Über- oder Unterdosierungen oder ein falscher Einnahmezeitpunkt.

     

    Jedoch kritisierten die Referenzapotheken auch den Vermerk >>Dj<<, der schätzungsweise auf 50 Prozent (Median) der Rezepte vermerkt wird, obwohl auf Nachfrage bei Patienten nur selten ein Medikationsplan vorliegt. Apotheker müssen dann notwendigerweise intensiv zur Medikation beraten, um die AMTS nicht zu gefährden.

     

    Weiterführender Hinweis

    Quelle: ID 50020927