· Fachbeitrag · Arzneimittelversorgung
Entlassmanagement: Fristverlängerung bei der Pseudoarztnummer für Ärzte in Reha-Einrichtungen
| Die zuletzt bis zum 31.12.2022 geltende Sonderregelung, dass Ärzte in Reha-Einrichtungen vorübergehend noch Pseudoarztnummern bestehend aus 4444444 plus Fachgruppencode im Entlassmanagement für BtM- und T-Rezepte verwenden durften, wurde auf unbestimmte Zeit verlängert. Dies soll bis zum Inkrafttreten einer Anpassung zur Anlage 8 des Rahmenvertrags nach § 129 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) V gelten. |
Quelle: Ausgabe 03 / 2023 | Seite 1 | ID 49055849