· Nachricht · Arzneimittelversorgung
Festbeträge für 180 Kinderarzneimittel werden ab dem 01.02.2023 ausgesetzt
| Der Vorstand des GKV-Spitzenverbands hat am 09.01.2023 beschlossen, dass die Festbeträge für bestimmte Fertigarzneimittel mit den Wirkstoffen Ibuprofen und Paracetamol sowie für Antibiotika, die als Zäpfchen oder in flüssiger Anwendungsform vorliegen, ab dem 01.02.2023 für drei Monate ausgesetzt werden. Damit sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um einer weiteren Verschärfung der angespannten Versorgungslage mit Kinderarzneimitteln kurzfristig entgegenzuwirken. |
Die Aussetzung der Festbeträge betrifft insgesamt 180 Fertigarzneimittel aus zehn Festbetragsgruppen, darunter u. a. Ibuprofen-Säfte, Paracetamol-Zäpfchen und Antibiotika-Suspensionen. Mit der Aussetzung werden angesichts der aktuell angespannten Versorgungslage bei den entsprechenden Kinderarzneimitteln kurzfristig Aufzahlungen, also zusätzliche Kosten, vermieden.
Die datentechnische Umsetzung in den Apotheken konnte in Kooperation mit den entsprechenden Datenstellen abgestimmt werden, sodass trotz der kurz bemessenen Zeitspanne eine reibungslose Umsetzung möglich ist.
Quelle
- GKV-Spitzenverband