· Fachbeitrag · Arzneimittelversorgung
SARS-CoV-2-AMVV: Verlängerung bis zum 25.11.2022
| Am 30.05.2022 hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Dritte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung (SARS-CoV-2-AMVV) im Bundesanzeiger veröffentlicht. Alle in der Verordnung festgelegten Ausnahmeregelungen für die Apotheken bei der Abgabe von Arzneimitteln werden noch einmal bis zum 25.11.2022 verlängert. |
(mitgeteilt von Apothekerin Anja Hapka, Essen)
Quelle: Ausgabe 07 / 2022 | Seite 1 | ID 48404779