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  • · Nachricht · Aufbewahrung

    So werden Bedarfsmedikamente richtig gelagert

    | Bedarfsmedikamente sind Arzneimittel, die nicht regelmäßig, sondern nur dann verabreicht werden, wenn bestimmte Symptome wieder einmal auftreten oder wenn sie in verstärkter Ausprägung auftreten. Ebenso wie die Medikamente der Dauermedikation müssen auch die Bedarfsarzneimittel im Heim laut § 11 Abs. 1 Nr. 10 Heimgesetz bewohnerbezogen gelagert werden. Unter anderem gelten die folgenden Aufbewahrungskriterien. |

     

    1. Beschriftete Patientenboxen

    Zum Schutz vor Verwechslungen sollte für jeden Bewohner eine eigene mit Vor-und Zunamen des Patienten, Geburtsdatum, Station und Zimmernummer versehene Medikamentenbox verwendet werden. In dieser werden auch die Bedarfsmedikamente aufbewahrt.

     

    2. Übersichtliche Lagerung

    Die gesamte Lagerung der Patientenboxen und der darin enthaltenen Arzneischachteln muss so übersichtlich gestaltet werden, dass sich auch ein neuer Mitarbeiter schnell zurechtfinden kann, also möglichst nach Stationen sortiert und in alphabetischer Reihenfolge.

     

    3. Beschriftete Arzneipackungen

    Jede einzelne Arzneimittelpackung ist ebenfalls mit Vor- und Zunamen des Patienten, Geburtsdatum, Station und Zimmernummer und möglichst auch mit dem Namen des verordnenden Arztes und der Lieferapotheke zu versehen. Auch Ärztemuster sollten Herkunftsetiketten tragen.

     

    Wichtig | Um die Bedarfsmedikamente von den Arzneimitteln der Dauermedikation zu unterscheiden empfiehlt es sich, auf den Packungen einen eindeutigen Hinweis mit der erforderlichen Dosierung anzubringen - beispielsweise einen farbigen Aufkleber.

    Quelle: ID 44657826