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  • · Nachricht · Beratung in der Apotheke

    Arzneimittel nach Ablauf des Verfalldatums entsorgen

    | Medikamente sollten nach Ablauf des Verfalldatums nicht mehr angewendet, sondern entsorgt werden. Das gilt auch, wenn sie äußerlich einwandfrei wirken. „Immer wieder behaupten selbst ernannte ‚Experten‘, dass man Medikamente auch nach Ablauf des Verfalldatums ohne Risiko einnehmen könne. Das ist falsch“, sagt Mathias Arnold, Vizepräsident der ABDA ‒ Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. „Verfalldaten auf Arzneimittelpackungen sind weit mehr als eine Empfehlung. Das unterscheidet sie vom Mindesthaltbarkeitsdatum auf Lebensmitteln.“ Weisen Sie Ihre Kunden in der Apotheke bei der Beratung daher immer ausdrücklich darauf hin. |

     

    Die Beurteilung von abgelaufenen Arzneimitteln ist selbst für Apotheker als Arzneimittelexperten in den meisten Fällen nur nach chemischer Analyse oder Literaturrecherche zu möglichen Abbauprodukten möglich. Beides ist aufwendig und der Nutzen dürfte den Aufwand nur in Ausnahmefällen rechtfertigen. Verlässliche Angaben der Hersteller zu einer Nutzung von Medikamenten nach Ablauf des Verfalldatums gibt es nur in Ausnahmefällen.

     

    Weiterführender Hinweis

    Quelle: ID 45683287