· Fachbeitrag · Beratung in der Apotheke
Beratungswissen auf den Punkt gebracht: phasengerechte Wundversorgung
von Apothekerin Anja Hapka, Essen
| Orientiert man sich an der gesetzlichen Definition des Verbandmittelbegriffs nach § 31 Abs. 1a Sozialgesetzbuch (SGB) V, muss eine Wundauflage oberflächengeschädigte Körperteile bedecken und/oder Körperflüssigkeiten von oberflächengeschädigten Körperteilen aufsaugen. Die Anforderungen an moderne Wundauflagen gehen jedoch weit darüber hinaus. Sie stellen komplexe therapeutische Systeme dar, die optimale Heilungsbedingungen in jeder Phase der Wundversorgung garantieren. AH gibt einen Überblick, welche Anforderungen in welcher Wundheilungsphase zu beachten sind. |
Phasen der Wundheilung
Entscheidend für die bestmögliche Versorgung einer jeden Wunde ist die Phase der Wundheilung, in der sie sich befindet. Man unterscheidet drei Phasen, die sich zeitlich überlappen können und daher nicht strikt voneinander zu trennen sind:
- Entzündungs- und Reinigungsphase
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