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  • · Fachbeitrag · Beratung in der Offizin

    Wichtige Hinweise für die Anwendung oraler Krebsmedikamente

    von Dipl.-Kffr. (FH) Katja Löffler, PTA, Grasbrunn

    | Neben den zahlreichen intravenösen Chemotherapeutika werden immer mehr Krebspatienten mit oral anzuwendenden Arzneiformen behandelt. Für die Betroffenen hat dies den Vorteil, dass sie ihre Medikamente zu Hause selbstständig einnehmen können und nicht für eine Infusion ins Krankenhaus oder in die Arztpraxis fahren müssen. Der Nachteil dieser Therapieform liegt darin, dass die Patienten die Wirksamkeit und das Auftreten von Nebenwirkungen bei der Einnahme von Tabletten oder Kapseln häufig unterschätzen. Hier kann das Apothekenteam für Aufklärung sorgen. |

    Grundlagen der Beratung

    Eine Chemotherapie, die nicht unter der Aufsicht eines Arztes stattfindet, wirkt für viele Kunden „harmloser“. Doch auch wenn bei oral anzuwendenden Chemotherapeutika z. B. das Risiko von Entzündungen an den Einstichstellen oder Schädigungen des umliegenden Gewebes wegfallen, sind sie dennoch stark wirksame Arzneimittel, deren Anwendung einer besonderen Aufmerksamkeit bedarf. Um also onkologische Patienten qualifiziert und umfassend beraten zu können, sollten die pharmazeutischen Mitarbeiter Kenntnisse über die Wirkung und Anwendung der Arzneimittel und insbesondere den Umgang mit möglichen Neben- und Wechselwirkungen haben. Hierzu empfiehlt sich die Teilnahme an speziellen Fort- und Weiterbildungen. Ebenso sollten sie den Kunden wichtige Tipps zum Umgang und zur Aufbewahrung der verordneten Arzneimittel geben.

     

    • Allgemeine Hinweise für die Kunden
    • Weisen Sie die Kunden darauf hin, dass orale Krebsmedikamente nicht zerkleinert oder gemörsert werden dürfen, denn viele der Tabletten oder Kapseln sind mit einem magensaftresistenten Überzug ummantelt. Außerdem können beim Zerkleinern gesundheitsschädliche Staubpartikel freigesetzt werden. Diese bedeuten eine erhebliche Gesundheitsgefahr, insbesondere für die Angehörigen.

     

    • Zytostatika, aber auch die im Zusammenhang mit der Tumorbehandlung ver-ordneten starken Schmerzmittel müssen sicher vor dem Zugriff von Kindern aufbewahrt werden.